Fortsetzung Empfehlungen zur Durchführung ergometrischer Belastungsuntersuchungen in der Sportmedizin während der jetzigen Pandemiesituation (SARS-CoV-2 / COVID-19)
Zu Risikobewertung
1. Hauptübertragungswege sind Husten und Niesen bereits erkrankter Patienten durch Tröpfcheninfektion
2. Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Aerosole ist theoretisch möglich aber in der Realität eher unwahrscheinlich. In allen Guidelines gelten nur Prozeduren wie Intubation oder Absaugen zu den Aerosolproduzierenden Prozeduren. Die Ergometrie ist dabei nicht genannt.
3. Die Hauptrisikominderung ist durch einen Ausschluß erkrankter oder symptomatischer Patienten zu erreichen
4. Eine Übertragung von SARS-CoV-2 im medizinischen Sektor muss durch wirksame Schutzmaßnahmen verhindert werden.
Empfohlene Maßnahmen
1) Indikation zur Ergometrie
Grundsätzlich ist in der gegenwärtigen Situation der SARS-CoV-2 Pandemie die Indikation zur Durchführung ergometrischer Belastungsuntersuchungen streng zu stellen. Die Prüfung der Indikation sollte sich an drei Indikationsgruppen orientieren:
Gruppe A)
– Abklärung von Beschwerden, insbesondere von belastungsabhängigen Symptomen sowie im Rahmen der Krankheitsfindung und zum Therapieentscheid.- Empfehlung: Eine Ergometrie mit klar vorliegender Indikation kann unter Beachtung der empfohlenen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Gruppe B)
– Belastbarkeitsdiagnostik im Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport („Sporttauglichkeit“), Zu-dem Vorsorgeuntersuchungen i. R. von Präventions-Checkups, Beurteilung der Berufsfähigkeit und Erstellung von Gutachten.
– Empfehlung: Eine Ergometrie sollte grundsätzlich einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung unterzogen werden, aus der ein gesundheitlicher Nutzen für die untersuchte Person hervorgeht. AthletInnen, die diese Untersuchung für ihre Lizenz benötigen, sollte diese nicht verwehrt werden.
Gruppe C)
– Primäre Leistungsdiagnostik (LD) im Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport zur Bemessung der Ausdauerleistungsfähigkeit und zur Trainingssteuerung.
– Empfehlung: Derzeit sollte die Indikation dieser Gruppe sorgfältig und sehr zurückhaltend gestellt werden. Eine Verlagerung auf Feldtests im Freien auf behördlich für die Nutzer freigegebenen Sportanlagen erscheint in Kleingruppen bis max. 5 Personen bei dieser Indikation möglich.
2) Vorabklärung eines vorliegenden Krankheitsverdachts und Vorabinformation bei Patienten
Alle Patienten erhalten, nach Möglichkeit im Vorfeld des Termins die Information, dass eine Untersuchung nur erfolgen kann, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
– Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion oder anderen Virusinfektion (Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl, Kopf- und Gliederschmerzen, Husten, Dyspnoe, Halsweh, Geschmacks- und/oder Riechstörungen).
– Kein Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 14 Tagen .
– In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist.
Ist eine Information im Vorfeld nicht möglich, werden die Patient*innen nach Möglichkeit in einen separaten Wartebereich gesetzt und füllen zuerst einen Fragebogen zur Risiko- und Symptomevaluation aus, um danach vor weiteren Untersuchungen ärztlich gesehen zu werden. Eine zusätzliche Messung der Stirntemperatur über ein Infrarot-Thermometer wird empfohlen.
Die Patienten werden weiterhin vorab informiert, dass sie im Rahmen des Aufenthaltes in der Ambulanz einen einfachen Mundnasenschutz (MNS) erhalten und tragen müssen. Über das Tragen eines MNS während der Ergometrie sollte individuell entschieden werden. Da bei längeren Belastungen (ab 10-15 min) der MNS infolge Durchfeuchtung an Schutzwirkung verliert und auch zu einer Behinderung der Atmung führen kann, erscheint eine grundsätzliche Empfehlung zum Tragen während der Ergometrie als nicht praktikabel. Bei zu erwartenden kurzen Belastungen bis 10-15 min Dauer, weniger gut belastbaren Patienten (Indikationsgruppe A) und Tolerierung seitens der Patient*Innen ist der Einsatz eines MNS auch während der Ergometrie zu empfehlen.