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Empfehlungen zur Durchführung ergometrischer Belastungsuntersuchungen in der Sportmedizin während der jetzigen Pandemiesituation (SARS-CoV-2 / COVID-19)

Übersetzung eines wissenschaftlichen Beitrags aus der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin (DZSM). Link zum englischsprachigen Originalartikel siehe oben.

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Empfehlungen zur Durchführung ergometrischer Belastungsuntersuchungen in der Sportmedizin während der jetzigen Pandemiesituation (SARS-CoV-2 / COVID-19)
© malkovkosta / AdobeStock

Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie sind auch bei der Durchführung ergometrischer Belastungsuntersuchungen in der Sportmedizin die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen notwendig, die allesamt der Vorbeugung einer Gefährdung unserer PatientInnen und von MitarbeiterInnen dienen und auch generell der öffentlich vorgegebenen Verringerung von Kontakten Rechnung tragen soll. Dieses Papier dient als Handlungsleitlinie mit Beschreibung des Inhalts und der Umsetzung dieser Maßnahmen. Grundsätzlich müssen die am Standort geltenden öffentlichen und klinikinternen Richtlinien eingehalten werden. Infolge der sich entwickelnden Erkenntnislage dieser jungen Erkrankung besitzen diese Empfehlungen ggf. nur eine sehr kurze Gültigkeit. Anlassbezogen bzw. spätestens zum 01.08.2020 werden diese überarbeitet werden.

SARS-CoV-2 ist einer der Vertreter der Spezies SARS-assoziiertes Coronavirus, es ist ein behülltes RNA-Virus mit einem unsegmentierten Genom (monopartit), d. h. nur ein einziges Nukleinsäure-Molekül (hier RNA) umgeben von einem Capsid. Es ist sensibel gegenüber Desinfektionsmitteln und physikalischen Maßnahmen wie Erhitzen und Trocknen.Die hauptsächliche Übertragung von SARS-CoV-2 erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges aufgenommen werden, ebenso sind Kontaktinfektionen möglich.

Die Ergometrie führt zu einer Steigerung der Ventilation der untersuchten Person und es kommt zur Freisetzung von Tröpfchen, Aerosol und Schweiß. Schweiß enthält keine Coronaviren. Bisherige Studien zu SARS-CoV-2 zeigen dass mechanisch generiertes Aerosol auch SARS-CoV-2-Viren enthalten. Dadurch scheint eine Übertragung über die Raumluft oder über Oberflächen möglich (2, 6). Aus der Tatsache, dass Viren vorhanden sind kann aber nicht auf eine Übertragung geschlossen werden. Der Hauptübertragungsweg sind Tröpfchen. Ob eine Übertragung durch Aerosol auch möglich ist, ist bisher nicht überzeugend bewiesen. Es scheint zumindest kein Hauptübertragungsweg zu sein (Paper WHO). Das RKI weist allerdings darauf hin, dass diese Studien nicht den üblichen Transmissionsweg darstellen. In einer Stellungnahme der U. S. National Academies of Sciences von Anfang April 2020 geht diese davon aus, dass eine Übertragung auch über die Ausatmung von SARS-CoV-2 möglich sei (4). Zwei andere Studien (1, 5) werden vom RKI zitiert, die den Luftraum um COVID-19-Patienten mit erheblicher Viruslast in den Atemwegen untersucht haben und dort kein Nachweis von SARS-CoV-2 gelang.

Laut RKI (Stand 16.4.2020) ist derzeit eine abschließende Bewertung des Risikos einer Übertragung von SARS-CoV-2 über die Ausatemluft infizierter Personen noch nicht möglich. Das RKI kommt zum Schluss, „dass man eine Übertragung von SARS-CoV-2 über Aerosole im normalen gesellschaftlichen Umgang nicht ausschließen kann.“

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