Das »Rezept für Bewegung« bringt Patienten auf die Beine

Das »Rezept für Bewegung« bringt Patienten auf die Beine
© Kzenon/fotolia

Das »Rezept für Bewegung« hat eine im wahrsten Wortsinne bewegte Geschichte. Seit der ersten Idee dazu im Jahr 1982 hat sich das Konzept langsam, aber sicher weltweit durchgesetzt. Mit Erfolg: Viele Studien belegen mittlerweile die Wirksamkeit gezielt verordneter körperlicher Aktivität. Inzwischen nehmen 13 Bundesländer an der Initiative teil (1). Der hohe Qualitätsanspruch der teilnehmenden Bewegungs- und Sportangebote ist in dem von DOSB und Bundesärztekammer konzipierten Gütesiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zusammengefasst.

Das »Rezept für Bewegung« richtet sich vorwiegend an Patienten mit manifesten kardiovaskulären und muskuloskelettalen sowie diversen psychischen Erkrankungen. Eine gründliche Voruntersuchung mit Erhebung des Bewegungsniveaus, z. B. mittels standardisierter Fragebögen wie dem PAR-Q-Test oder dem Erhebungsbogen der DGSP, ist unerlässlich. Die Kosten für den Kurs muss der Patient in der Regel selbst tragen, wobei die meisten Kassen bei Erfüllung der oben genannten Qualitätskriterien bis zu 80 % erstatten.

Die Vorteile für Patienten liegen auf der Hand: Stärkung der Eigenmotivation, bessere Fitness und Lebensqualität und auf Dauer reduzierte Medikamenteneinnahme. Ärzte können die Ausstellung derzeit noch nicht über die gesetzlichen Kassen abrechnen; da der Zeitaufwand jedoch dem anderer Therapieempfehlungen ähnelt, ist dies zu verschmerzen. Viel wichtiger ist, dass die Trainingsberatung sowie die Wiedervorstellung nach 6 bis 12 Wochen die Beziehung zum Patienten intensiviert und die Beratungskompetenz des Arztes festigt. Die obligatorische vorausgehende Abklärung des Gesundheitsstatus kann im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung erfolgen, die bei über 35-Jährigen außerhalb des Budgets vergütet wird (GU 35). Sportmediziner dürfen eine darüber hinausgehende sportmedizinische Untersuchung bei passenden Patienten als IGeL-Leistung abrechnen.

Bild Rezept für bewegung
© Bayerische Landesärztekammer

■ Kura L

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Quellen:

  1. DOSB. Das »Rezept für Bewegung«. https://sportprogesundheit.dosb.de/projekte-und-initiativen/rezept-fuer-bewegung/

  2. Löllgen H, Wismach J, Kunstmann W. Das Rezept für Bewegung – Einsatzmöglichkeiten für Arzt und Patient. Klinikarzt 2013; 42: 416-420. doi: 10.1055/s-0033-1358596