Anti-Doping: die medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic use exemption)

Anti-Doping: die medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic use exemption)
© WADA

Körperliche Leistungsfähigkeit und die Teilnahme an Wettkämpfen sind schon lange nicht mehr überwiegend jungen, gesunden Sportlern vorbehalten. Auch Menschen mit chronischen Krankheiten sind, teilweise bis ins hohe Alter, sportlich aktiv und nehmen an Wettkämpfen teil. Müssen – beispielsweise aufgrund kardiovaskulärer Grunderkrankungen – Medikamente eingenommen werden, taucht jedoch häufig das Problem auf, dass therapeutisch notwendige Substanzen entsprechend der WADA-Anti-Doping-Liste im oder auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Betroffene Athletinnen und Athleten können dann eine medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic use exemption; TUE) beantragen, um kein Dopingvergehen und damit eine Strafe zu riskieren. Die „Guidelines for the International Standard for Therapeutic Use Exemptions“ (2) erklären die Vorgehensweise im Detail; bei Fiorentini et al. (1) wird das generelle Prozedere beschrieben.

Wird eine Therapeutic use exemption benötigt?

Bei Sportlern mit therapiebedürftigen Grunderkrankungen stellt sich zunächst die Frage, ob sie an Wettkämpfen im Freizeitbereich, auf nationaler oder internationaler Ebene teilnehmen. Falls ja, stellt sich die Frage, ob eine TUE notwendig ist. Hierfür muss anhand der Liste der verbotenen Substanzen auf der Website der WADA eruiert werden, ob die eingesetzten Medikamente oder Verfahren verboten sind oder nicht. Sind sie verboten, muss mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf eine TUE bei der nationalen Anti-Doping-Behörde, dem internationalen Verband und/oder der Organisation der Großveranstaltung eingereicht werden. Ist eine dauerhafte Behandlung mit der entsprechenden Substanz oder dem Verfahren notwendig, sollte man die Ausnahmegenehmigung so früh wie möglich und nicht erst kurz vor einem Wettkampf beantragen. Beim Erstantrag wird eine Therapeutic use exemption in der Regel für die Dauer von 12 Monate gewährt. Besteht der Bedarf fort, kann eine Verlängerung beantragt werden.

Die Beantragung einer TUE

Folgende Punkte sollten Sportmediziner, die Athleten mit chronischen Krankheiten betreuen, vor Beantragung einer TUE sicherstellen:

■ Die vorgesehene verbotene Substanz oder Methode ist für die Behandlung der diagnostizierten Erkrankung entsprechend bestehender Evidenz notwendig.

■ Durch die Einnahme bzw. Anwendung entsteht kein Leistungsvorteil, der über den angenommenen Nachteil durch die chronische Erkrankung hinausgeht.

■ Es existiert keine angemessene erlaubte therapeutische Alternative.

Treffen diese Punkte zu, müssen alle medizinischen Details (Name der verbotenen Substanz/Methode, Dosierung, Art und Häufigkeit der Einnahme, Ablaufdatum und Dauer der Behandlung) angegeben werden. Daneben muss der behandelnde Arzt seine Kontaktdaten sowie den Nachweis über wichtige medizinische Untersuchungen und deren Ergebnisse zur Verfügung stellen.

Für die Verlängerung einer TUE müssen die medizinischen Gutachten und eventuell auch die Tests erneuert und neu eingereicht werden.

Wenngleich Sport und Bewegung auch – und gerade – bei chronischen Erkrankungen sinnvoll sind, sollten die Gesundheit und Sicherheit nicht durch den Wunsch zu sportlichen (Höchst-)Leistungen leiden. Entsprechende empathische Beratung der Athleten durch den Sportmediziner ist wichtig.

■ Hutterer C

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Quellen:

  1. Fiorentini C, Esefeld K, Halle M. Medication for patient-athletes – the therapeutic use exemption procedure. Eur J Prev Cardiol. 2022 Mar 25; 29: 556-558. doi:10.1093/eurjpc/zwac005

  2. WADA. Guidelines for the International Standard for Therapeutic Use Exemptions. 01.01.2023. (Abruf am 19.01.2023)