Welcher Freizeitsport ist für Erwachsene mit angeborenem Herzfehler geeignet?

Einleitung & Methode

Ein physisch aktiver Lebensstil gilt als unentbehrlich für das Wohlbefinden und die Gesundheit, ungeachtet von chronischen Erkrankungen, da die daraus resultierende verbesserte physische Leistungsfähigkeit mit einer Reduzierung der Mortalität und Morbidität einhergeht. Zudem zählt die physische Leistungsfähigkeit zu den zuverlässigsten Prädiktoren der Überlebenswahrscheinlichkeit und der gesundheitlichen Auswirkung bei Gesunden sowie Herzpatienten, einschließlich Patienten mit angeborenem Herzfehler. Trotz derselben hämodynamischen Situation infolge einer oder mehrerer chirurgischer Korrekturoperationen, weisen Erwachsene mit angeborenem Herzfehler, verglichen mit der gesunden Population, eine reduzierte Leistungsfähigkeit auf. Ein Großteil dieser Patienten profitiert von gezieltem Training und körperlicher Aktivität. Dennoch müssen zur Risikominimierung kardialer Ereignisse vereinzelt Vorsichtsmaßnahmen getroffen und gezielte Empfehlungen ausgesprochen werden.

Untersuchungen zur Sporttauglichkeit

Voraussetzung für die Teilnahme am Freizeitsport ist eine kardiologische Untersuchung zur Beurteilung der Belastbarkeit beim Sport und der Sporttauglichkeit (Tab. 1). Dabei ist die Sporttauglichkeit nicht allein von der physischen Leistungsfähigkeit, sondern größtenteils von den Ergebnissen vorangegangener Untersuchungen, wie beispielsweise Residualbefunden oder schwerwiegenden Arrhythmien, abhängig.

Beurteilung der Sporttauglichkeit

Die überwiegende Mehrheit bisheriger internationaler Empfehlungen beruht auf der Zuschreibung einer bestimmten physischen Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit der Kategorisierung des zugrundeliegenden angeborenen Herzfehlers. Der vorliegende Artikel fasst die aktuellen Sportempfehlungen für Erwachsene mit angeborenem Herzfehler zusammen. Dabei werden die hämodynamische und die elektrophysiologische Funktion sowie der individuelle klinische Status eines jeden Patienten berücksichtigt, da diese nicht nur die physische Kapazität, sondern auch das individuelle Risiko kardialer Ereignisse beeinflussen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für Patienten mit einem Atrium- oder Ventrikelseptumdefekt, persistierenden Ductus Arteriosus, persistierenden Foramen Ovale und einer Aortenisthmusstenose müssen keine Restriktionen ausgesprochen werden, sofern keine Residualbefunde vorhanden sind. Patienten mit geringen Defekten, die nicht korrigiert werden müssen und keine Komplikationen implizieren, dürfen sich uneingeschränkt sportlich betätigen. Ventrikuläre Dysfunktion, Anomalien der Aorta, Synkopen, Zyanose, pulmonaler Hypertonie, Arrhythmien, Ionenkanalerkrankungen und Kardiomyopathien stellen hingegen Morbiditäten dar, welche die Sporttauglichkeit beeinflussen können. Gleiches gilt für Patienten mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren als auch für Patienten, die regelmäßig Antikoagulationen einnehmen. Spezifische Restriktionen sollten ausschließlich im Falle von medizinischen Risiken ausgesprochen und mit jedem Patienten individuell besprochen werden.

Sportberatung

Restriktionen sowie Sportempfehlungen sind anhand von den Ergebnissen jährlicher Kontrolluntersuchungen an die aktuellen Befunde anzupassen. Langfristig kann die Mehrheit aller Patienten mit angeborenem Herzfehler ohne erhöhtes Risiko regelmäßig Sport treiben.

Bild Kardiologische Untersuchung zur Beurteilung der Belatbarkeit beim Sport und der Sporttauglichkeit bei Erwachsenen mit angeborenem Herzfehler
Kardiologische Untersuchung zur Beurteilung der Belatbarkeit beim Sport und der Sporttauglichkeit bei Erwachsenen mit angeborenem Herzfehler; modifiziert © mit Abdruckgenehmigung 2007 Deutsches Ärzteblatt

■ Fritz C, Hager A