Empfehlungen zu Kontraindikationen für Ganzkörper-Elektromyostimulation im kommerziellen, nicht-medizinischen Setting

Zusammenfassung eines wissenschaftlichen Beitrags (Kurzbeitrag) aus der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin (DZSM) mit Link zum englischsprachigen Originalartikel und Downloadmöglichkeit als PDF.

Empfehlungen zu Kontraindikationen für Ganzkörper-Elektromyostimulation im kommerziellen, nicht-medizinischen Setting
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Einleitung

Durch das Alleinstellungsmerkmal der Ganzkörper-Elektromyostimulation (WB-EMS), große Muskelareale simultan und im Extremfall mit supramaximaler Reizhöhe stimulieren zu können, ist WB-EMS in besonderem Maße in der Lage, Überlastungen und muskuläre Schädigungen auszulösen.

Die 2016 vorgelegte Richtlinie zur sicheren und effektiven Anwendung von WB-EMS adressierte bereits Aspekte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Applikation, Setting, Vor- und Nachbereitung des WB-EMS standen. Besonders hervorgehoben wurde dabei die konsequente und enge (maximal 2 Teilnehmer je Trainer) Anleitung durch den lizensierten WB-EMS Übungsleiters und die sorgfältige Konditionierung des Teilnehmers/Kunden.

Problematik und Schlussfolgerung

Trotz dieser Bemühungen führten die meist durch unsachgemäße Anwendung verursachten Komplikationen nun zu einer verbindlichen Regulierung des kommerziellen WB-EMS Betriebes. Während die DIN 33961-5 als Norm bereits im Frühjahr 2019 herausgegeben wurde, werden WB-EMS und andere Anwendungen von „nicht-ionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nicht-medizinischen Zwecken gewerblich […] eingesetzt werden“ (NiSV) mit Wirkung vom 31.12.2020 in die Strahlenschutzverordnung aufgenommen. Die NiSV macht keinerlei Vorgaben zu WB-EMS Anwendung und Kontraindikationen, wohingegen die DIN 33961-5 erstmals offizielle Kontraindikationen für WB-EMS benennt.

Viele dieser Kontraindikationen basieren auf Empfehlungen zur lokalen Anwendung von Elektrostimulation, andere sind dem Ganzkörperaspekt des WB-EMS geschuldet. Während die in der DIN 33961-5 aufgeführten relativen Kontraindikationen (Tabelle 1) plausibel und leicht anwendbar erscheinen, sorgen die absoluten Kontraindikationen (Tabelle 2) für eine WB-EMS Anwendung für heftige Kontroversen im Geltungsbereich dieser Norm.

Relative Kontraindikationen für WB-EMS nach DIN 33961-5
Tabelle 1: Relative Kontraindikationen für WB-EMS nach DIN 33961-5 © DZSM 2019
Absolute Kontraindikationen für WB-EMS nach DIN 33961-5
Tabelle 2: Absolute Kontraindikationen für WB-EMS nach DIN 33961-5 © DZSM 2019

Tatsächlich sind einige der vorliegenden absoluten Kontraindikationen, wie bspw. „Arteriosklerose“, „Diabetes mellitus“, „Schwangerschaft“, „Tumor- und Krebserkrankungen“ bei enger Betreuung durch gut ausgebildetes, erfahrenes Personal als handhabbar und sicher applizierbar anzusehen. Die Gretchenfrage ist jedoch, ob das derzeitige kommerzielle WB-EMS Setting durchgängig eine sichere Anwendung garantieren kann. Ohne den kommerziellen, nicht-medizinischen WB-EMS-Bereich diskreditieren zu wollen, muss eingedenk fehlender verbindlicher Standards, Qualifikationen und Preiskampf mancherorts von einer eher suboptimalen medizinisch/trainingswissenschaftlichen Betreuung des Kunden ausgegangen werden. Ein vorsichtiger Umgang mit Indikationen mit deutlich erhöhtem Komplikationspotential erscheint für den kommerziellen, nicht medizinischen WB-EMS Bereich daher grundsätzlich angezeigt.

Fazit für die Praxis

Inwieweit eine entsprechende Öffnung nach der Einführung der verbindlichen, allerdings wenig WB-EMS-spezifischen Fachkunde der NiSV erfolgen kann (ab 31.12.2021), ist zu prüfen. Relevant erscheint zudem, dass weder DIN 33961-5 noch NiSV die Übungsleitertätigkeit auf medizinisch vorgebildetes Personal beschränken, ein Umstand, der allerdings reversibel ist und einen grundsätzlich verantwortungsvollen und, im Zweifelsfall, vorsichtigen Umgang mit WB-EMS nötig macht.

Letztlich schützt somit eine enge Auslegung der Kontraindikationen vor zu ehrgeizigen Ambitionen beim Training mit Gruppen überdurchschnittlichen Gefährdungspotentials und – bei Vermeidung weiterer Schadensfälle – vor einer tiefergehenden, schmerzhaften behördlichen Überregulierung des kommerziellen WB-EMS.

■ Kemmler W, Weissenfels , Willert S, Fröhlich M, Ludwig O, Berger , Zart S, Becker S, Backfisch M, Kleinöder H, Dörmann U, Wirtz N, Wegener B , Konrad KL , Eifler C, Krug J, Zinner C, Müller S, Vatter J, Authenrieth S, Beisswenger T , Teschler M, von Stengel S

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