Neue DIN 58184: Schulsporttaugliche Brillen – Anforderungen und Prüfverfahren
Fehlsichtige Schülerinnen und Schüler sollten – auch im Sinne des Augen- und Gesichtsschutzes – mit einer schulsporttauglichen Brille oder mit Kontaktlinsen ausgerüstet sein, um mit derselben Sicherheit und denselben Chancen Sport treiben zu können (und sich optimal motorisch wie kognitiv entwickeln zu können) wie Kinder und Jugendliche, die keine Sehhilfe benötigen. Schulsporttaugliche Brillen sind daher ein elementarer Nachteilsausgleich und Notwendigkeit für die Erfüllung der staatlichen Schulpflicht, die auch die Teilnahme am Sportunterricht beinhaltet (2). Anfang August 2021 ist die neue Deutsche Industrie-Norm „DIN 58184 – Schulsporttaugliche Brillen – Anforderungen und Prüfverfahren“ (1) erschienen – ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer optimalen Versorgung von (korrekturbedürftig) fehlsichtigen Kindern und Jugendlichen.
Schulsporttaugliche Brillen müssen die Anforderungen an den Einsatz im Schulsport erfüllen d. h., diese dürfen z. B. in potentiellen Unfallsituationen kein zusätzliches Risiko für (Augen- und Gesichts-)Verletzungen darstellen. Die neue DIN 58184 „Schulsporttaugliche Brillen – Anforderungen und Prüfverfahren“ setzt hier den Standard. Grundlage bildeten dabei Tests und Prüfverfahren, die an der Ruhr-Universität Bochum entwickelt wurden (3) und seit vielen Jahren im Rahmen der Zertifizierung von schulsporttauglichen Brillen an der RUB eingesetzt werden.
Bei den DIN-Prüfungen wird das Gesamtsystem der schulsporttauglichen Brille (Brillenglas und Fassung im montierten Zustand) standardisierten und für den Kinder- und Jugendsport typischen Belastungen ausgesetzt. So wird z. B. in einem „Falltest Hockeyball“ ein „Ellbogenstoß“ (direkter Körperkontakt in Zweikampfsituationen) simuliert (Abb. a); ein „Falltest Basketball“ stellt exemplarisch einen „Ball-Treffer“ (z. B. beim Passspiel) auf der Brille/im Gesicht nach (Abb. b) (1, 3).
Die verwendeten Brillengläser müssen aus bruchfesten, nicht deformierbaren Materialien bestehen (Polycarbonat und Polyurethan, u. a. Trivex); nicht geeignet sind mineralische Materialien und z. B. CR39. Daneben gelten grundlegende Anforderungen an Brillenfassungen nach DIN EN ISO 12870, die grundlegenden Anforderungen für Brillengläser nach DIN EN ISO 14889 und die Anforderungen an fertig montierte Brillengläser nach DIN EN ISO 21987.
Ein „Highlight“ – auch aus gesundheitspolitischer Sicht – ist, dass im Test gemäß DIN erfolgreiche und damit schulsporttaugliche Brillen zukünftig auf der Brillenfassung die Kennzeichnung „DIN 58184“ sowie „SCHULE+SPORT“ erhalten. Damit wird für Lehrer, Trainer/Übungsleiter und Eltern schnell deutlich und entscheidbar, ob eine Brille für den Schulsport geeignet ist. Eine Entscheidung, die von Lehrkräften in den Richtlinien vieler Bundesländer eingefordert wird.
Ausblick: Eine DIN-gerechte, geprüfte schulsporttaugliche Brille (dies beinhaltet die Fassung inklusive der Brillengläser in montiertem Zustand) oder alternativ Kontaktlinsen sollte daher, soweit sie vom Augenarzt als notwendig verordnet wird, auch von den Krankenkassen finanziert werden. Dies ist – zum Nachteil vieler Kinder/Jugendliche – aktuell leider nicht der Fall. Hier ist der Gesetzgeber (auf Bundesebene) gefordert, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.
■ Jendrusch G, Henke T, Platen P
Ähnliche Beiträge zum Thema finden Sie weiter unten!
Quellen:
Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN). DIN 58184 „Schulsporttaugliche Brillen – Anforderungen und Prüfverfahren“. Berlin: Beuth Verlag; 2021
Deutscher Sportlehrerverband (DSLV). Positionspapier: An die Mitglieder der Sportkommission der KMK – Gutes Sehen in Sportunterricht und Schulsport – schulsporttaugliche Brillen für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen. 2017. [zuletzt aufgerufen: 31.08.2021]
Jendrusch G, Henke T, Platen P. Schulsporttaugliche Kinderbrillen – Anforderungen und neue Testverfahren. Der Augenarzt. 2021; 55: 139-143.