Buchbesprechung: »Anti-Doping- Gesetz – Handkommentar«
Wir wollten Anti-Doping haben, das Anti-Doping-Gesetz bekommen und nun bekommen wir natürlich auch entsprechende juristische Handreichungen, die sich in diesem Handkommentar auf 294 Seiten ausgewachsen haben. Das zeigt, dass es kompliziert wird, wenn sich Juristen einer guten Sache annehmen, auch wenn es hier renommierte Sportjuristen sind. Auch trägt der Handkommentar zur Verwirrung bei, wenn zum Beispiel auf Seite 268 steht »Mit dem Rechtsetzer WADA als private Stiftung hat der WADA-Code keine normative Verbindlichkeit, so dass der WADA-Code explizit vereinbart werden muss. Dies ist weitestgehend durch die Sportverbände mit der Annahme des WADA-Codes geschehen«.
Das ist natürlich vollkommen richtig und genauso falsch. Die WADA ist eine überstaatliche Einrichtung, die mit Staatsverträgen ähnlich wie die UNESCO gegründet wurde und deren Regelungen zwischenstaatlich verbindlich sind, mit all den Schwierigkeiten, die die Umsetzung internationalen Rechts in nationale Verbindlichkeiten bedingt. Natürlich haben auch die Sportverbände dem Code zugestimmt. Die Grundproblematik des Anti-Doping-Gesetzes, dass es ein Privatrecht nur für Leistungssportler und der Kreis der dafür vorgesehenen Sportler nicht genau definiert ist und dass auch nur Dopinghandlungen auf unserem Staatsgebiet geahndet werden können, wird von den Kommentatoren einfach übergangen. Ein schlecht konstruiertes Gesetz ist für Juristen natürlich die beste Existenzgrundlage.
■ Steinacker JM